Preise
Ich freue mich über jede Anfrage und erstelle gern ein Angebot. Denn als eine individuelle Anfertigung bedarf die Beauftragung von Fotoaufnahmen zunächst einer Erörterung. Wie Wünsche und Ziele des Kunden aussehen, und wie sich die fotografische Aufgabe umsetzen lässt, hat viele mögliche Faktoren, die in der Kalkulation Berücksichtigung finden müssen. (Siehe dazu weiter unten auch den Abschnitt "Grundlagen der Preisgestaltung").
Die nachfolgende Tabelle versteht sich daher ausschließlich als unverbindliche Orientierung. Grundlage einer möglichen Beauftragung ist allein ein individuelles Angebot.
Honorare Auftragsfotografie
Veranstaltungen & Termine (Non-Profit)
Kurzeinsatz |
| 240 Euro |
Halber Tag |
| 480 Euro |
darüber hinaus |
| 120 Euro |
(jeweils zzgl. 7% MwSt.)
Veranstaltungen & Termine (Kommerzielle Auftraggeber)
Kurzeinsatz |
| 270 Euro |
Halber Tag |
| 540 Euro |
darüber hinaus |
| 135 Euro |
(jeweils zzgl. 7% MwSt.)
Architektur & Immobilien
Kurzeinsatz |
| 345 Euro |
darüber hinaus |
| 172,50 Euro |
(jeweils zzgl. 7% MwSt.)
Grundlagen der Preisgestaltung
Für die Kalkulation von Fotoaufträgen beziehe ich mich zunächst auf den Zeitaufwand, der für die Anfertigung zu erwarten ist.
Das ist die Dauer, die es zur Durchführung der Aufnahmen vor Ort braucht, aber auch die Zeit, die für die Nachbereitung aufgewendet werden muss.
Während z. B. Veranstaltungen immer an festen Terminen stattfinden und daher sehr gut planbar sind, erfordern Aufnahmen von Gebäuden viel Flexibilität. Schöne Bilder hängen hier vom Wetter und der Tageszeit ab, manchmal trifft man eine Immobilie auch nicht so an, wie das für den guten Eindruck notwendig wäre. Und so muss man zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal hinfahren. Die übliche Berechnung in ganzen und halben Tagessätzen wird der Architekturfotografie also häufig nicht gerecht. Es kommt eher darauf an, punktgenau vor Ort zu sein.
Eine mehrstündige Veranstaltung kommt häufig auf weit über 1.000 Belichtungen, die später alle kurz angesehen werden müssen, um eine Auswahl vornehmen zu können. Daraus werden im nächsten Schritt die besten Bilder optimiert: Ausschnitt, Korrektur von Helligkeit, Kontrastwiedergabe (Zeichnung in Lichtern und Schatten), Farbtemperatur, KI-Maskierungen, "Stitching". Unter letzterem versteht man eine Technik, bei der mehrere Bilder zugunsten eines größeren Blickwinkels zusammengesetzt werden, was vor allem bei Innenaufnahmen eine große Rolle spielt.
Erfahrungswerte zeigen, dass diese Arbeiten eine Spanne von etwa 40 bis 70% der Aufnahmezeit ausmachen.
Mein Ziel ist es, dem Kunden Ergebnisse zu liefern, mit denen bei ihm sofort gearbeitet werden kann. Zum einen soll eine gewisse Breite der Auswahl vorhanden sein, sodass unterschiedliche Formate bedient werden können, zum anderen sollen die Aufnahmen technisch bereits so weit ausgeführt sein, dass sie professionellen Standards entsprechen und verzögerugsfrei in den eigenen Workflow übernommen werden können.
Das zweite Thema der Kalkulation sind die Nutzungsrechte.
Fotografien unterliegen dem Urheberrecht, aus dem Umfang der Nutzung bestimmt sich – dem Prinzip nach – die Höhe der Nutzungsvergütung. Ein Foto, das als Titelmotiv einer Verkaufsbroschüre ausgewählt wird, unterscheidet sich in dieser Hinsicht von einem Foto, das lediglich für einen einmaligen Post in Social Media Verwendung findet. Allerdings ist bei Auftragserteilung häufig nicht absehbar, welche konkrete Verwendung eine bestimmte Aufnahme später finden wird, bzw. wo sich später weitere Nutzungsmöglichkeiten ergeben. Wollte man dazu für jedes einzelne Foto eine detaillierte Vereinbarung ausarbeiten, würde das sehr viel Aufwand bedeuten. Für eine praxisnahe Gestaltung der Nutzungsrechte empfiehlt sich daher ein pauschaler Zuschnitt der Rechtseinräumung.
In meinen Angeboten kalkuliere ich deswegen im Hinblick auf den mitgeteilten Nutzungsrahmen mit einem pauschalen Nutzungsfaktor und einem einfachen Nutzungsrecht. Damit soll der Bedarf beim Kunden für die Kommunikation im eigenen Namen abgedeckt sein, sodass die Aufnahmen für alle Print- und Online-Medien unbefristet und ohne räumliche Einschränkung genutzt werden können. Das schließt die Nutzung für die Pressearbeit im Sinne von "für die Berichterstattung honorarfrei" ein. Nicht eingeschlossen sind jedoch Nutzungen, die eine eigenständige Rechtseinräumung voraussetzen würden. So sind der Verkauf sowie die unentgeltliche Weitergabe an Dritte zunächst ausgeschlossen. Sofern Geschäftspartner wie Lieferanten oder andere unabhängige Beteiligte eingeschlossen werden sollen, bedarf dies einer gesonderten Vergütung.
In der Nutzungsvergütung bereits bestehender Fotoaufnahmen (Lizensierung von Archivmaterial) orientiere ich mich an den Bildhonoraren, wie sie von der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing (MFM) jährlich als marktüblich ermittelt werden.